Seminare
Studenten, Mini-Jobs, Gleitszonenbeschäft.
Das Sozialversicherungsrecht wird immer komplexer. Permanente Rechtsänderungen und immer neue Erlasse und Rundschreiben erfordern komplexes und fundiertes Wissen in der Personalarbeit und der Lohn-/Gehaltsabrechnung.
Besonders Studenten, Praktikanten und Aushilfen bereiten in der täglichen Personalarbeit immer noch viele Schwierigkeiten.
Besonders die Änderungen durch den Mindestlohn (Aufzeichnungspflichten, Entstehung und Berechnung) haben für viel Verwirrung gesorgt.
Wenn der Prüfer kommt, sind Sie gefordert. Vor allem die sogenannten „besonderen Personenkreise“ sind geradezu ein „Hobby“ der Sozialversicherungsprüfer und führen zu den meisten Beanstandungen.
Wenn Sie also darauf angewiesen sind, Arbeitsspitzen mit Aushilfen zu bewältigen oder für bestimmte Tätigkeiten grundsätzlich Schüler, Studenten oder Rentner benötigen, tun Sie gut daran, die sozialversicherungsrechtlichen Klippen der 450-Euro-Jobs und kurzfristigen Beschäftigung genau zu kennen.
In diesem Seminar erhalten Sie das nötige Praxis-Know-how, damit Sie bei der Prüfung keine unliebsame Überraschung erleben und unter Umständen erhebliche Nachzahlungen leisten müssen.
Der Referent betreut seit vielen Jahren verschiedene Großunternehmen und kennt die Kniffe und Tricks der Prüfer ganz genau.
Praxisbezogene Fallbeispiele helfen Ihnen, das umfangreiche Wissen besser aufzunehmen und anschließend in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
Eine überschaubare Seminargruppe gibt Ihnen die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen.
Schwerpunkte und was Sie erfahren:
- Anhand von praktischen Beispielen lernen Sie die korrekte sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Behandlung von Studenten und Praktikanten kennen,
- Sie erfahren, wie Mini-Jobs steuer- und sozialversicherungsrechtlich behandelt werden,
- Sie lernen die Gleitzone für Jobs zwischen 450,01 Euro und 1300 Euro kennen,
- Sie erfahren, welche Veränderungen sich aktuell ergeben und zukünftig noch geplant sind,
- Aktuelle Änderungen bei der kurzfristigen Beschäftigung, (Neue Zeitberechnung),
- der Mindestlohn und dessen Auswirkung auf Mini-Jobs, Praktikanten, Studenten und kurzfristig Beschäftigte.
Seminarinhalt
Mini-Job
- Voraussetzungen allgemein
- Ermittlung
- gelegentliches Überschreiten
- Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen
- mehrere Mini-Jobs
- Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber
- Auswirkungen auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt
- Beiträge auf den Mini-Job
- Pauschalbeiträge
- Rentenversicherungspflicht
- Befreiungsmöglichkeiten von der RV
- Fristen zur Übermittlung der Befreiung
- Pauschalierung der Lohnsteuer
- Voraussetzungen
- Gestaltungsmöglichkeiten
- 20 % Pauschalierung
- Gestaltung durch Freibetragsverfahren
- Geringfügige Beschäftigung in Haushalten
- Einschränkung der Arbeitgeberhaftung
- Flexi II - flexibeler Stundeneinsatz bei Mini-Jobbern
- Die Geringfügigkeitsrichtlinie im Detail
- Der Mindestlohn Auswirkungen auf die Entgeltberechnung, Aufzeichnungspflichten etc.
Beschäftigung im Übergangsbereich
- Übergangsbereich in der SV über 450 Euro
- Berechnung der beitragspflichtigen
- Kombination mit dem Mini-Job
- Einmalbezüge im Übergangsbereich
- Rundschreiben der Sozialversicherungsträger
- Besonderheiten im Meldewesen
- Auswirkungen auf die Leistungen aus den
- Sozialversicherungszweigen
Kurzfristige Beschäftigung
- Voraussetzungen allgemein
- Neue Zeitberechnung bei kurzfristig Beschäftigten
- Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen
- Prüfung der Berufsmäßigkeit
- Auswirkungen von Zeitraumüberschreitungen
- Gestaltung durch Rahmenarbeitsverträge
- Pauschalierung der Lohnsteuer
Meldungen
- Elektronische Meldung an die Knappschaft
- Besonderheiten bei Befreiung von der Rentenversicherung
Studenten
- Allgemeine Voraussetzungen
- Ordentlich Studierende
- Beschäftigung während der Vorlesungszeit
- 20-Stunden-Grenze
- Befristete Beschäftigungen
- Beschäftigung während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien)
- diverse Beispiele zu Besonderheiten (z. B. Mini-Job, Übergangsbereich etc.)
- Rundschreiben der Spitzenverbände vom 23.11.2016 (Beschäftigung von Studenten)
Praktikanten
- allgemeine Voraussetzungen
- nicht vorgeschriebene Praktika
- Auswirkungen in der Sozialversicherung
- Praktika von Fachschülern
- Praktika von Fachoberschülern
- Praktika nach Abschluss der 12. Klasse des Gymnasiums zur Erlangung der Fachhochschulreife
- Mindestlohn bei Praktikanten
Praktikanten
- allgemeine Voraussetzungen
- Vorpraktika mit, sowie ohne Entgeltzahlung
- Nachpraktika mit, sowie ohne Entgeltzahlung
- nicht vorgeschriebene Praktika
- Auswirkungen in der Sozialversicherung
- Praktika von Fachschülern
- Praktika von Fachoberschülern
- Praktika nach Abschluss der 12. Klasse des Gymnasiums zur Erlangung der Fachhochschulreife
aktuelles SV-Recht
- Aktuelle Rundschreiben der Spitzenverbände
- Änderungen beim Meldewesen
- Aktuelles zu BA-Studenten
- Aktuelle Gesetzesvorhaben
- Änderungen bei kurzfristig Beschäftigten
- Änderungen durch den Mindestlohn
Schüler
- Beschäftigung im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung
- Beschäftigung mehr als geringfügig
- Auswirkungen auf Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung
- Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung
- Beschäftigung von Schulabgängern
- Beschäftigung zwischen Schulentlassung und erstmaligen Aufnahme einer Dauerbeschäftigung oder eines Ausbildungsverhältnisses
- Beschäftigung zwischen Schulentlassung und Studienaufnahme
- Diplomanden, Bachelor und Master-Thesis
- wissenschaftliche Mitarbeiter
Rentner
- Beschäftigung im Rahmen der geringfügig entlohnten Beschäftigung
- Beschäftigung im Rahmen der kurzfristigen Beschäftigung
- Beschäftigung mehr als geringfügig
- Auswirkungen auf die Versicherungspflicht in der
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- verschiedene Rentenarten
- Rente und Hinzuverdienst
sonstige Personenkreise
- Arbeitslose, ALG II Empfänger
- AN im Bundesfreiwilligendienst
- AN im freiwilligen Wehrdienst
- Personen in der Elternzeit
Seminargebühr
EURO 490,-- zzgl. UStinkl. umfangreicher Arbeitsunterlagen, Mittagessen, Pausengetränken, Zertifikat
Hier geht es zur Anmeldung
Referenten
Andreas Uhl, Servicecenter-Leiter der AOK Hessen, Referent am AOK-Bildungszentrum Hessen, langjährige praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und als Referent
Zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen >>
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter/innen und Leiter/innen aus dem Personal- bzw. Lohnbüro die detaillierte Kenntnisse im Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht erwerben bzw. aktualisieren und vertiefen möchten.